Zum Ende der Sicherheitshaft

Mit dem Rückzug einer Berufung, endet die Sicherheitshaft. Was an sich unstreitig sein dürfte, musste das Bundesgericht in einem neuen Urteil klarstellen (BGer 1B_392/2016 vom 17.11.2016):

Nachdem der Beschwerdeführer seine Berufung gegen den materiellen Strafentscheid zurückgezogen und den Strafvollzug angetreten hat, ist die Grundlage für die prozessuale Sicherheitshaft dahingefallen. Mit dem Wechsel von Sicherheitshaft zu Strafvollzug bzw. der entsprechenden Feststellung des Strafgerichts vom 20. Oktober 2016 endete die Sicherheitshaft (E. 2.1).

Vielleicht hat der Beschwerdeführer einfach nicht daran gedacht, die hängige Beschwerde noch zurückziehen zu müssen. Das Bundesgericht hat fairerweise auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet. Die unentgeltliche Rechtspflege hat es aber natürlich abgewiesen. Wahrscheinlich bleibt nun der Anwalt auf den Kosten sitzen.