Zur Abwechslung mal ein Quiz
Dem Urteil des Bundesgerichts 1P.305/2006 vom 25.09.2005 ist folgender Sachverhalt zu entnehmen:
Gemäss Polizeirapport vom 28. Juni 2004 ereignete sich Folgendes: Anlässlich einer Kontrolle des Rastplatzes Kirchbühl sei der Polizei aufgefallen, wie der Personenwagen des Beschwerdeführers auf der Autobahn A2 in schneller Fahrt in Richtung Norden unterwegs gewesen sei. Unverzüglich hätten die beiden anwesenden Polizisten mit dem Patrouillenwagen die Nachfahrt aufgenommen, wobei sie immer in Sichtweite hätten bleiben können. Nach dem Tunnel Eich seien sie bis auf ca. 200 m auf den Beschwerdeführer aufgeschlossen und hätten diesen Abstand konstant eingehalten. Zum Zeitpunktder Nachfahrt hätten sich keine anderen Fahrzeuge auf diesem Autobahnabschnitt in Fahrtrichtung Norden befunden. Die Geschwindigkeit des Beschwerdeführers habe laut dem Tachometer des Polizeifahrzeugs zwischen 170 und 180 km/h variiert. Auf den letzten drei Kilometern habe sie konstant 180 km/h betragen. Vor der Ausfahrt Reiden habe sich die Polizei durch Matrix und Blaulicht zu erkennen gegeben, den Beschwerdeführer bei der Ausfahrt Reiden abgeleitet und beim Mühlehofweg eine Kontrolle vorgenommen. Neben dem Beschwerdeführer, der den Wagen gelenkt habe, hätten sich noch zwei weitere Männer im Fahrzeug befunden. Der Beschwerdeführer habe ausgesagt, er sei nur 120 km/h gefahren. Der Tachometer des Patrouillenfahrzeuges sei noch am selben Tag geeicht worden (Kontrollmessung).
Gerügt war folgendes:
Der Beschwerdeführer rügt eine willkürliche Beweiswürdigung. Es sei schwer, Distanzen nachts aufgrund der Schlusslichter zu schätzen. Zudem seien die Technischen Weisungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr vom 10. August 1998 missachtet worden. Abweichungen von den Technischen Weisungen müssten qualifiziert begründet werden, da sie die Beweistauglichkeit der Geschwindigkeitsschätzung beeinträchtigten.
Frage: Wie hoch war die Gerichtsgebühr?