Zur Bemessung der Genugtuung nach OHG
In einem Strafverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung wurde dem Opfer eine Genugtuung von CHF 12,000.00 zugesprochen. Das Bundesgericht hat die Höhe der Genugtuung entsprechend seiner Praxis bestätigt (BGer 6B_289/2008 vom 17.07.2008). An folgenden Erwägungen bin ich angeeckt:
[B]ei versuchten schweren Körperverletzungen oder versuchten Tötungen ohne lebensgefährliche Verletzungen oder bleibende körperliche Beeinträchtigungen sollten sich die Regelgenugtuungen in der Höhe von Fr. 20’000.– bis Fr. 40’000.– bewegen (…). Die in der Praxis gestützt auf Art. 12 Abs. 2 OHG in solchen Fallkonstellationen ausgerichteten Genugtuungssummen liegen allerdings deutlich tiefer und bewegen sich im vier- bzw. im tiefen fünfstelligen Frankenbereich (…). Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei der Bemessung einer Genugtuung nach Opferhilferecht im Unterschied zum Zivilrecht die Besonderheit besteht, dass es sich um eine staatliche Hilfeleistung handelt. Der Umstand, dass eine Genugtuung nach OHG von der Allgemeinheit bezahlt wird, kann eine Reduktion gegenüber der zivilrechtlichen Genugtuung rechtfertigen, wenn diese aufgrund von subjektiven, täterbezogenen Merkmalen (z.B. besonders skrupellose Art der Begehung der Straftat) erhöht worden ist (BGE 132 II 117 E. 2.2.4) (E. 10.4, Hervorhebungen durch mich).
Die Erhöhung der zivilrechtlichen Genugtuung aufgrund täterbezogener Merkmale rechtfertigt eine Reduktion der Genugtuung nach OHG, welche dann im Ergebnis tiefer als die zivilrechtliche ist, weil die Allgemeinheit sie bezahlen muss? Diese Praxis verstehe ich nicht. Im zitierten BGE 132 II 117 steht zu lesen, dass die Bemessung der Genugtuung in sinngemässer Anwendung der zivilrechtlichen Grundsätze zu erfolgen habe. Darin hat nach meinem Verständnis das Argument, dass die Genugtuung nach OHG von der Allgemeinheit bezahlt wird, keinen Platz. An aufklärenden Gedanken dazu bin ich sehr interessiert.
Nun Genugtuungen finde ich teilweise unverschämt niedrig und hat mal jemand den Genugtuungskatalog gesehen, da bekommt ein Opfer das einen Finger verliert mehr als ein Opfer das Vergewaltigt oder sexuell missbraucht wurde… Und ich frage mich da auch, wie wird das eigentlich berechnet wenn jemand jahrelang missbraucht wurde, also zbs. 200 fach? Mir scheint das ganze manchmal völlig nicht durchdacht und eben lächerlich niedrig in Anbetracht der lebenslangen Folgen… Und hier in diesem Fall also versuchte Tötung = 12’000.-, also wenn ich jemandem eine Waffe an den Kopf halte dann aber nicht abdrücke, ist das 12’000.- wert? Andererseits bekommt dann ein Opfer einer mehrfachen vollendeten Vergewaltigung wenn überhaupt lächerliche 7’000.- (Habe mehrere Referenzfälle dafür)… Sorry, aber wenn Opfer von langjährigem sexuellen Missbrauch solch niedrige Summen als Genugtuung bekommen wie in diesem Katalog bestimmt ist, dann entsprechen diese Genugtuungen nicht einmal der Summe eines „Nuttenlohnes“, was dann gerade in Anbetracht solcher Opfer mehr als entwürdigend ist oder? Und wenn dann auch noch die Tàter nicht bestraft werden, dann dürften sich solche Opfer ziemlich billig vorkommen, denn da hätte man ja als Nutte mehr verdient… Ja, solch lächerliche Genugtuungen degradieren meiner Meinung nach solche Opfer zu billigen Nutten… Ich finde es sollten US-Massstäbe dafür eingeführt werden, dann tut es wenigstens weh und womöglich bewirkt das dann auch Wunder in Sachen Prävention, zumindest wird der Staat dann sicher mehr bemüht sein,, die Täter auch mehr zur Rechenschaft zu ziehen als es heute der Fall ist. Versuchte Tötung = 100’000.-, mit leichter bis mittelerer Körperverletzung 250’000.- und mit schwerer 500’000.- das wären so Summen die was bewirken könnten… Und das equivalent bei den Sexualstraftaten, pro Vergewaltigung 250’000.-, einmaliger Sexueller Missbrauch eines Kindes 250’000.- (das macht dann bei 200 fach so richtig weh!!!) und dazu dann noch die Körperverletzungen die bei solchen Delikten ja meist dazu kommen… Und alles auch schön bei den Tätern holen, sollen die dann ruhig ruiniert sein… Doch heute ist es ja umgekehrt, die Opfer sind dann ruiniert und die Täter leben zufrieden weiter… Zudem wenn sich ja heute schon alles ums Geld dreht, dann bitte richtig, denn genau genommen kann man den Schaden gerade bei sexuellen Missbrauch von Kindern überhaupt nicht beziffern, also sollten die Genugtuungen dem bitte wenigstens ein bisschen gerecht werden… Die Alternative ist, man lässt den Opfern einfach freie Hand und erklärt Selbstjustiz in solchen Fällen als legal, dann spart man sich auch gleich die Unterbringung im Gefängnis und Rückfall ist auch definitiv ausgeschlossen!!! Ich finde es nämlich nur schon stossend, das die Unterbringung eines Täters im Gefängnis im Jahr gute 100’000.- kostet, vorallem im Vergleich was die Opfer dann jeweils an Genugtuungen bekommen, da stimmen die Verhältnisse einfach überhaupt nicht!