Zur Rechtsnatur von Art. 102 StGB
In der aktuellen Ausgabe der AJP befassen sich Alain Macaluso und Andrew. M. Garbarski mit der Rechtsnatur von Art. 102 StGB (Macaluso/Garbarski, L’art. 102 CP ne consacre pas une infraction de mauvaise organisation, AJP 2/2019 194 ff.).
Nach den Autoren ist Art. 102 StGB weder eine Zurechnungsnorm noch ein (neuer) Tatbestand, sondern ein subjektives Tatbestandsmerkmal der Unternehmenshaftung für die Anlasstat (womit dann auch klar ist, dass sich die Verjährung nach der Anlasstat richtet).
Zumindest auf den ersten Blick bestechend. Man darf gespannt sein, wie diese These aufgenommen wird.