Zusammenarbeit zwischen den Bundesstrafbehörden

Die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei soll jetzt noch besser werden. Zu diesem Zweck hat ein externer Berater einen Bericht verfasst und wird die beiden Behörden auch weiterhin unterstützend begleiten und periodisch evaluieren (vgl. Medienmitteilung EJPD).

Trotz der offenbar guten Stimmung in Bern enthält der oben verlinkte Bericht Feststellungen, die den Eindruck von eitlen Beamten und führungsschwachen Kadern vermitteln. Hier ein paar Highlights. Das erste betrifft einen Steuerungsausschuss Ressourcen (SAR), der offenbar das wichtigste Institut in der Zusammenarbeit darstellt:

Der Direktor von fedpol und der Chef BKP haben entschieden, nicht im SAR zu sein. Ersterer ist der Meinung, dass er auf die Priorisierung der Geschäfte keinen Einfluss auszuüben hat, und Letzterer vertritt, dass seine Mitarbeitenden besser in der Lage seien als er, die konkreten Bedürfnisse und Möglichkeiten an Ressourcen zu kennen und dementsprechend auf die sich stellenden Probleme Lösungen zu finden.

Ob der Chef BKP auf der Höhe seiner Aufgabe ist?

Hier ein paar weitere Auszüge:

Gegenwärtig sind die Beziehungen zwischen der BA und der BKP gut – sogar sehr gut (S. 7).

Die Vorschläge gehen in die Richtung, dass gewährleistet werden soll, dass die beidseitigen Anstrengungen der BA und der BKP dasselbe Ziel verfolgen; dies soll durch eine stärkere Absprache und durch eine bessere Verbreitung der gesetzten Ziele ermöglicht werden (S. 8).

Die Gespräche ergaben, dass Probleme welche mit den persönlichen Beziehungen zwischen Staatsanwälten und Polizisten verbunden sind, den guten Ablauf der Ermittlungen und verallgemeinert gesagt, die gute Zusammenarbeit zwischen BA und BKP stören können (S. 8).

Für einige Staatsanwälte ausserhalb der Geschäftsleitung der BA bräuchte es in der BKP mehr Hände und weniger Köpfe, d. h. mehr Einsatzpolizisten und weniger Chefs (S. 21).

In der Vergangenheit, namentlich im Rahmen des Prozesses EffVor und bei Inkrafttreten der StPO, wurde eine bestimmte Anzahl gemeinsamer Ausbildungen für die BA und die BKP organisiert, die positive Ergebnisse zeitigten (obwohl es im Nachhinein Stimmen gab, die vertraten, bestimmte Polizisten seien durch Nähe, die die gemeinsame Teilnahme an diesen Lehrgängen mit sich brachte, gegenüber den Staatsanwälten kritischer und oppositioneller geworden, weil für sie der «Mythos des Magistraten» untergegangen war) [S. 33].

Auf Seiten der BKP betreffen die Beschwerden, die man hinsichtlich der Art und Weise, wie sich gewisse Staatsanwälte geben und verhalten, zum Beispiel den Ton, der gegenüber den Polizisten verwendet wird, die Art, wie Befehle erteilt werden, die Kompetenzen der Staatsanwälte in den behandelten Materien (NB: Es entstehen regelmässig Probleme, wenn ein Staatsanwalt oder ein Polizist sich unsicher fühlt, namentlich wenn er Themen behandeln muss, die er nicht gut kennt), die Art zu kommunizieren oder der Mangel an Kommunikation, nicht unbedingt begründete Kritik an der BKP, die Schwierigkeit, einen konstruktiven Dialog aufrechtzuerhalten, und die Schwierigkeit, den anderen als Partner und nicht als schlichten Vollzieher zu betrachten (Mangel an «partnerschaftlichem Begegnen»). Darüber hinaus anerkennt die BKP ohne Weiteres, dass es auch bei ihr «Charakteren» gibt, was die Beziehungen zu den Staatsanwälten nicht gerade erleichtert (S. 34).

 [Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildung]: Polizeitechnik (Durchsuchung, Versiegelung usw.), insbesondere für Mitarbeitende, die ohne vorgängige Polizeiausbildung angestellt werden. (S. 68).