Zuständigkeiten bei vorzeitigem Strafantritt
Wenn eine beschuldigte Person vorzeitig die zu erwartende Strafe angetreten hat, bleibt die Behandlung von Urlaubsgesuchen nach einem neuen Entscheid des Bundesgerichts in der Zuständigkeit der Verfahrensleitung des Strafverfahrens (BGer 1B_222/2022 vom 20.04.2022).