Zuteilungsentscheide des Bundesgerichts ab 2024

Das Bundesgericht (Gesamtgericht) hat soeben seine Zuteilungsentscheide ab 01.01.2024 bekannt gegeben. Damit kann für die beiden strafrechtlichen Abteilungen folgendes gesagt werden:

Die Erste strafrechtliche Abteilung, bestehend aus

  • Laura Jacquemoud-Rossari (Abteilungspräsidentin),
  • Christian Denys,
  • Giuseppe Muschietti,
  • Beatrice van de Graaf und
  • Rolf von Felten

behandelt die Beschwerden in Strafsachen sowie Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiäre Verfassungsbeschwerden in Strafsachen betreffend:

  • materielles Strafrecht (ohne Entscheide des Straf- und Massnahmenvollzuges);
  • Strafprozessrecht (ohne strafprozessuale Zwischenentscheide);
  • strafprozessuale Endentscheide (ohne Nichtanhandnahmeverfügungen und Verfahrenseinstellungen).

Bis zum 30. Juni 2025 kann die Zweite strafrechtliche Abteilung auch Beschwerden aus dem Zuständigkeitsbereich der Ersten strafrechtlichen Abteilung beurteilen.

Die Zweite strafrechtliche Abteilung, bestehend aus

  • Bernard Abrecht (Abteilungspräsident),
  • Sonja Koch,
  • Christoph Hurni,
  • Christian Kölz und
  • Yann-Eric Hofmann

behandelt die Beschwerden in Strafsachen sowie Beschwerden in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten und subsidiäre Verfassungsbeschwerden in Strafsachen betreffend:

  • Entscheide des Straf- und Massnahmenvollzuges;
  • strafprozessuale Zwischenentscheide;
  • Nichtanhandnahmeverfügungen und Verfahrenseinstellungen.

Bis zum 30. Juni 2025 kann die Zweite strafrechtliche Abteilung auch Beschwerden aus dem Zuständigkeitsbereich der Ersten strafrechtlichen Abteilung beurteilen.

Nicht bekannt ist etwa,

  • wer über die Zuteilungen der Beschwerden bis Mitte Juni 2025 entscheidet.
  • ob sich die neu gewählten Bundesrichter, die dem Gesamtgericht ja noch nicht angehören, äussern konnten und
  • ob die Nichtstrafrechtler freiwillig in den strafrechtlichen Abteilungen hängen bleiben.