Zwangsmedikation im Massnahmenvollzug

Das Bundesverfassungsgericht erklärt eine landesrechtliche Gesetzesbestimmung über die Zwangsmedikation für nichtig (2 BvR 228/12, Beschluss vom 20.02.2013). Damit erwies sich eine Behandlung mit Psychopharmaka in Ermangelung einer verfassungsmässigen gesetzlichen Grundlage als unzulässig.

Eine gute Zusammenfassung der Entscheidung kann der Pressemitteilung entnommen werden.