Auch Kifferinnen müssen sich ausziehen

Der Tages-Anzeiger berichtet über einen Einsatz der Stadtpolizei Zürich gegen drei minderjährige Mädchen, die beim Kiffen erwischt wurden:

Nach längerer Wartezeit auf dem Posten musste das erste Mädchen in einen kleinen fensterlosen Raum eintreten, in dem eine Polizistin in Uniform wartete. Sie befahl dem Mädchen, sich völlig nackt auszuziehen, verweigerte aber jede Information zu den Gründen. Sie erlaubte ihm nicht einmal, die Brüste mit den Händen zu bedecken. Es musste die Arme waagrecht ausstrecken. Zu Berührungen kam es nicht. Die Polizistin sagte, die Kleider würden auf Drogenspuren untersucht. Das dauerte nicht lange. Schon nach zehn Minuten konnte sich das Mädchen wieder anziehen.

Die Polizei rechtfertigt gemäss TA ihr Vorgehen mit der Früherkennung von Drogenproblemen. Normalerweise ist die Erklärung ebenfalls gemäss TA (und aus beruflicher Erfahrung) eine andere:

Es gebe zwei Gründe, weshalb sich Leute auf der Wache ausziehen müssten. Erstens, wenn Hinweise auf Drogen oder Waffen vorhanden seien. Und zweitens, wenn die Verhafteten für eine gewisse Zeit in einer Arrestzelle untergebracht werden müssten. Dann gehe es darum, den Leuten Gegenstände abzunehmen, um einen Suizid zu verhindern.

Die Erfahrung lehrt, dass die Stadtpolizei Zürich keineswegs einen eigenen Kurs fährt. Solche Erniedrigungen haben Methode, was wahrscheinlich auf entsprechende Ausbildung in den Polizeischulen zurückzuführen ist. Der Situation angepasstes Handeln scheint nicht gefragt zu sein. Alle – ob auf frischer Tat ertappter Bankräuber oder kiffendes Mädchen – müssen gleich behandelt werden. So steht es ja schliesslich auch in der Bundesverfassung.