Unternehmensjuristengesetz UJG

Der Bundesrat legt gemäss Medienmitteilung ein neues Gesetz vor, das er “Unternehmensjuristengesetz” nennt und mit dem er ein Berufsgeheimnis für Unternehmensjuristen einführen will. Worum es dem Bundesrat angeblich geht, stellt er in der Medienmitteilung wie folgt dar:

Mit Berufsregeln für Unternehmensjuristinnen und -juristen will der Bundesrat die freie und sachliche unternehmensinterne Rechtsberatung stärken und damit einen Beitrag zu rechtskonformem unternehmerischem Handeln leisten.

Näheres dazu im Vorentwurf und im Bericht. Die umständliche Regelung wird kaum auf Zustimmung stossen.

Mehr zum Thema in meinen früheren Beiträgen.