Neue Ausziehregeln für Zürich

Vor einem Jahr habe ich hier auf einen Tagi-Artikel über fragwürdige polizeiliche Leibesvisitationen hingewiesen. Heute nun berichtet dasselbe Blatt über Strengere Regeln für Polizeikontrollen. Eine neue Dienstanweisung soll polizeiliche Übergriffe verhindern. Aus dem Tagi:

So muss künftig über Leibesvisitationen, die über ein Abtasten hinausgehen, ein Vorgsetzter entscheiden. Ferner werden Visitationen nicht mehr durch dieselben Polizisten durchgeführt, die bereits bei der Festnahme dabei waren. Dies soll zur Deeskalation beitragen. Die GPK begrüsse, dass die Dienstanweisung per 1. Oktober 2008 geändert wurde, heisst es im Bericht.

Bemerkenswertes Ergebnis: Wer die Visitation durchführen muss, darf nicht mehr bestimmen, an wem sie zu erfolgen hat.